Schulträgerbudget „Ankommen und Aufholen nach Corona NRW Projekt Extra Geld“
- Was ist das Schulträgerbudget aus dem Projekt „Extra Geld – Ankommen und Aufholen nach Corona in NRW“?
- Welche Förderungen können aus dem Schulträgerbudget finanziert werden?
- Welche Fächer können angeboten werden?
- Kontakt
Hinweis zur Programmverlängerung
Die Landesregierung hat die Verlängerung des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 beschlossen. Dazu werden im Jahr 2023 insgesamt 100,6 Mio. Euro aus Landesmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Mittel aus der fachbezogenen Pauschale 2021/2022 müssen bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden. Sie sind NICHT übertragbar in das Haushaltsjahr 2023.
Für das Haushaltsjahr 2023 bekommen die Schulträger neue Mittel über die fachbezogene Pauschale 2023 zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für die Umsetzung schulbezogener und schulübergreifender Maßnahmen zum Ausgleich pandemiebedingter Defizite sowie für Bildungsgutscheine genutzt werden. Die Aufteilung der Mittel auf diese Maßnahmen liegt im Ermessen der Schulträger. Die den Schulträgern zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets der fachbezogenen Pauschale 2023 werden in Kürze hier im Bildungsportal veröffentlicht.
Was ist das Schulträgerbudget aus dem Projekt „Extra Geld – Ankommen und Aufholen nach Corona in NRW“?
Das Schulträgerbudget dient der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender lokaler und regionaler bzw. schulträgerbezogener Angebote zur Aufarbeitung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen und Aufholbedarfen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Diese können z.B. als fachliche Förderangebote in Kleingruppen, als zusätzliche Bewegungsangebote oder als Angebote aus dem Bereich der kulturellen Bildung an einzelnen Schulen oder schulübergreifend stattfinden.
Ebenso können hier auch weitere Ausgaben, z. B. für den Schülertransport, die im Zusammenhang mit entsprechenden Fördermaßnahmen entstehen, sowie sonstige mit den Maßnahmen im Zusammenhang stehende Ausgaben finanziert werden.
Mit den Mitteln aus dem Schulträgerbudget können außerdem die Mittel für Schulbudgets und Bildungsgutscheine aufgestockt werden. (Quelle: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld)
Welche Förderungen können aus dem Schulträgerbudget finanziert werden?
Aus dem Förderbudget können insbesondere Nachhilfestunden für individuelle Förderungen an den Schulen finanziert werden.
Welche Fächer können angeboten werden?
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zu diesem Thema zur Verfügung:
02821 / 78 699–33 oder info@fachpraxis-logopaedie.de
Annabelle Wonsikowski
FACHPRAXIS LOGOPÄDIE
Technologie-Zentrum, Boschstraße 16, 47533 Kleve
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