Verordnungsweg

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, deren Ausstellungsdatum nicht länger als vier Wochen zurückliegt.

    • Eine Verordnung dürfen folgende Ärzte ausstellen:
    • Fachärzte für Allgemeinmedizin
    • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
    • Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
    • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
    • Fachärzte für Innere Medizin
    • Fachärzte für Neurologie
    • Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

Bei vorliegender medizinischer Indikation verordnet der Arzt einen Hausbesuch.

Wer trägt die Kosten?

Gesetzlich Versicherte:

    • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von jeder Zuzahlung befreit, ebenso Versicherte mit einem gültigen Befreiungsnachweis ihrer Krankenkasse.
    • Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes.

Privatversicherte:

    • Der Arzt stellt eine Privatverordnung aus.
    • Die Kosten übernimmt in der Regel die private Krankenkasse:
      Bitte überprüfen Sie vor der Behandlung, ob ihr Vertrag das Heilmittel „Logopädie“ eingeschlossen hat. Wir stellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag zur Bestätigung der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse aus.

Es liegt uns am Herzen die Behandlung zeitnah nach ihrer Anmeldung zu beginnen.

In der Regel wird ein fester Termin für 1-2x wöchentlich vereinbart, in Akutfällen auch bis zu 5x pro Woche.